Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist für Unternehmen und Betreiber von Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dazu, fest installierte elektrische Anlagen und deren Betriebsmittel sicher zu betreiben und Gefährdungen für Mitarbeiter, Besucher und Sachwerte zuverlässig zu vermeiden. Zu den ortsfesten elektrischen Anlagen zählen unter anderem elektrische Haupt- und Unterverteilungen, fest installierte Leitungs- und Kabelsysteme, Steckdosen, Leuchten, Schutzeinrichtungen wie RCDs sowie fest angeschlossene elektrische Verbraucher, beispielsweise Heizungs-, Klima- oder Küchentechnik. Die Verantwortung für die regelmäßige und ordnungsgemäße Prüfung liegt immer beim Betreiber der elektrischen Anlage bzw. beim Arbeitgeber.
Mit einer fachgerecht durchgeführten Prüfung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen aus:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
DGUV Vorschrift 3 / 4
DIN VDE 0100-600 (Prüfung vor Inbetriebnahme und nach Änderungen)
DIN VDE 0105-100 (Betrieb und wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen)
TRBS 1203 (Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen)
Eine rechtskonforme Prüfung stellt sicher, dass der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlage nachgewiesen ist, der Versicherungsschutz erhalten bleibt und sowohl Personen- als auch Sachschäden – etwa durch elektrische Unfälle oder Brände – wirksam verhindert werden.

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
- Büro- & Verwaltungsgebäude
- Fertigungs- & Produktionsstätten
- Werkstätten
- Lager & Logistikbereiche
- Verkaufsräume & Filialen
- Banken
- Schulen, Kindergärten & Universitäten
- Krankenhäuser & Pflegeheime
- Wohnheime & Unterkünfte
- Küchen & Kantinen
- Bau- & Montagestellen
- Parkhäuser & Tiefgaragen.
Der Prüfablauf wird dabei individuell auf die jeweilige Prüfumgebung abgestimmt, um einen sicheren, effizienten und möglichst störungsfreien Ablauf im laufenden Betrieb zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns gerne direkt für eine persönliche Beratung zur Prüfung Ihrer ortsfesten elektrischen Anlagen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Umfassende hochqualitative Prüfleistung
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen wird durch die DPG entsprechend den geltenden DIN-VDE-Normen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Prüfumgebung durchgeführt. Der Prüfumfang erfüllt mindestens die normativ geforderten Anforderungen und kann bei Bedarf an betriebliche Besonderheiten, Anlagenstruktur und Nutzungsart angepasst werden.
Die Durchführung der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen umfasst in der Regel folgende Bestandteile:
- Besichtigung der elektrischen Anlage zur Beurteilung des allgemeinen Zustands
- Erprobung der elektrischen Anlage und der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Messtechnische Nachweise zur Wirksamkeit der vorgesehenen Schutzmaßnahmen
- Fachgerechte Bewertung der Prüfergebnisse unter Berücksichtigung der geltenden Regelwerke
- Rechtssichere Dokumentation der Prüfergebnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben
Der konkrete Prüfablauf wird im Vorfeld individuell abgestimmt und an die betrieblichen Abläufe angepasst. Ziel ist ein strukturierter, effizienter Prüfprozess, der die Sicherheit der elektrischen Anlage gewährleistet und gleichzeitig Ausfallzeiten sowie betriebliche Beeinträchtigungen auf ein Minimum reduziert.
Hochqualifiziertes Prüfpersonal
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen darf gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ausschließlich durch zur Prüfung befähigte Personen nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür sind eine geeignete Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, die sicherstellt, dass die erforderlichen fachlichen Kenntnisse aktuell und praxisnah vorhanden sind.
Die DPG setzt die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ausschließlich durch ausgebildete Elektrofachkräfte um, die diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus werden die fachlichen Kenntnisse der eingesetzten Servicetechniker regelmäßig durch Schulungen und Fortbildungen aktualisiert, um den aktuellen Stand der Technik und der einschlägigen Regelwerke jederzeit sicherzustellen.
Werden neue Prüfaufgaben oder zusätzliche Verantwortungsbereiche übernommen, erfolgt vorab eine gezielte Qualifizierung. Erst nach entsprechender Schulung und fachlicher Befähigung gemäß TRBS 1203 werden diese Tätigkeiten eigenständig durchgeführt. Auf diese Weise wird eine sorgfältige, normgerechte Durchführung der Prüfung sowie eine fachlich fundierte Bewertung der Prüfergebnisse gewährleistet.
Die fachliche Kompetenz der prüfenden Personen ist ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen. Sie ermöglicht es, sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und ungeplante Ausfälle oder Folgeschäden an der elektrischen Anlage zu vermeiden.
Thermografische Aufnahmen im Rahmen ortsfester Prüfungen (kein Gutachten)
Elektrische Mängel und Überlastungen zählen zu den häufigsten Ursachen für sicherheitsrelevante Störungen in elektrischen Anlagen und können im schlimmsten Fall zu Brandereignissen führen. Im Rahmen der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen können thermografische Aufnahmen als ergänzende Maßnahme eingesetzt werden, um Wärmeauffälligkeiten und potenzielle Schwachstellen frühzeitig zu erkennen. Die DPG führt thermografische Aufnahmen im Zusammenhang mit ortsfesten Prüfungen durch, sofern dies aus brandschutztechnischer Sicht sinnvoll ist. Dabei kommen spezielle Thermografiekameras zum Einsatz, die Temperaturverteilungen sichtbar machen und Auffälligkeiten wie Überlastungen, Übergangswiderstände oder ungleichmäßige Erwärmungen identifizieren können. Die thermografische Aufnahme erfolgt betriebsfreundlich unter Last und Spannung, sodass keine Unterbrechung des laufenden Betriebs erforderlich ist. Wichtig ist hierbei die klare Abgrenzung: Es handelt sich um thermografische Aufnahmen zur Zustandsbewertung, nicht um ein eigenständiges Gutachten oder eine zertifizierte Thermografieprüfung.
Ihre Vorteile durch thermografische Aufnahmen:
Im Rahmen der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen führt die DPG ausschließlich thermografische Aufnahmen durch. Diese erfolgen durch fachkundige Techniker und dienen der ergänzenden Zustandsbewertung aus brandschutztechnischer Sicht. In Kooperation können darüber hinaus VdS-Gutachten (extern) sowie zertifizierte thermografische Überprüfungen nach DIN ISO 9712 durch entsprechend qualifizierte Prüfer ermöglicht werden. Die thermografische Aufnahme bietet folgende Vorteile:
- Dokumentierter Überblick über den thermischen Zustand der elektrischen Anlage
- Früherkennung von Heißstellen, wodurch potenzielle Brandrisiken reduziert werden können
- Rechtzeitiges Aufdecken von Schwachstellen, bevor größere Schäden oder kostenintensive Reparaturen erforderlich werden
- Gezielte Instandhaltung statt umfassender Eingriffe in die Anlage
- Positive Effekte auf die Energieeffizienz, da überlastete oder fehlerhafte Komponenten identifiziert werden
- ListenelemeVorbeugung von Folgeschäden sowie fundierte Hinweise auf mögliche Modernisierungsmaßnahmennt
Haben Sie Interesse an thermografischen Aufnahmen im Rahmen der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen? Dann kontaktieren Sie uns gerne zur Vereinbarung eines Termins.
Geringe Ausfallzeiten
Wir unternehmen alles, um die Ausfallzeiten Ihrer Anlagen möglichst kurz zu halten. Ob am Wochenende, an Feiertagen oder nachts: Unsere Servicetechniker führen Ihre Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr durch.
Kurzfristige Prüfungen und flexible Terminplanung
Auch wenn Ihre ortsfesten Anlagen bereits in Kürze geprüft werden müssen, sind wir für Sie da. Wir stellen Ihnen unsere Expertise bei Bedarf auch kurzfristig zur Verfügung und unterbreiten Ihnen nach einer Begehung umgehend ein passendes Prüfangebot. Sprechen Sie uns gerne direkt an.
Rechtskonforme Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Im Schadensfall aufgrund einer defekten elektrischen Anlage müssen Sie zweifelsfrei belegen können, dass die rechtskonforme Betriebssicherheitsprüfung regelmäßig durchgeführt wurde. Mit der DPG an Ihrer Seite überhaupt kein Problem! Wir prüfen ortsfeste Anlagen entsprechend den gültigen Gesetzen und Verordnungen:

Effiziente Prüfleistungen aus einer Hand
Selbstverständlich übernehmen wir nicht nur die Prüfung elektrischer Maschinen für Sie, sondern auch weitere gesetzlich verpflichtende Prüfungen, z. B. von ortsveränderlichen Betriebsmitteln, verpressten Schlauchleitungen (Hydraulik), elektrischen Anlagen sowie von Leitern, Tritten und Regalen. Darüber hinaus umfasst unser breites Dienstleistungsangebot auch CE-Konformitätsbewertungen, Gefährdungsbeurteilungen und die Sachverständigenprüfung nach VdS und SK 3602.
Erinnerungsservice inklusive
Wir wissen: Bei vielen unterschiedlichen Prüffristen kann man leicht einmal den Überblick verlieren. Damit Sie keine Frist verpassen und jederzeit auf der sicheren Seite sind, erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihre nächsten Termine zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte. So haben Sie den Kopf frei für das wirklich Wichtige – Ihr Kerngeschäft.
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Sicherheit für Ihr Unternehmen
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- Leistungsspektrum
- Rechtliche Grundlagen
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- Kontakt
Die DPG informiert: Wichtiges rund um die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Was versteht man unter ortsfesten elektrischen Anlagen?
Als ortsfeste elektrische Anlage werden die Elektroinstallation eines Gebäudes oder Bereichs sowie alle dazugehörigen Betriebsmittel bezeichnet, beispielsweise:
elektrische Haupt- und Unterverteilungen und deren Betriebsmittel (Sicherungen, RCD, Schütze etc.)
Kabel- und Leitungssysteme
Steckvorrichtungen wie Schuko- oder CEE-Steckdosen
Leuchten und Leuchtenauslässe etc.
Des Weiteren werden elektrische Verbraucher, die fest an ihrem Verwendungsort montiert sind, nur schwer oder gar nicht bewegt werden können oder durch einen Festanschluss mit der Elektroinstallation verbunden sind (z. B. Warmwasserspeicher, Elektroheizungen, Klimageräte, Elektroherde etc.), als Teil der ortsfesten elektrischen Anlage betrachtet.
Auch die elektrische Infrastruktur auf Bau- und Montagestellen (z. B. Baustromverteiler) fällt unter den Begriff ortsfeste elektrische Anlage und muss dementsprechend ebenfalls geprüft werden.
Warum muss die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen durchgeführt werden?
Grundsätzlich müssen gemäß DIN VDE 0100-600 alle elektrischen Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Erweiterung, Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. DIN VDE 0105-100, die Norm, die den Betrieb elektrischer Anlagen regelt, fordert zusätzlich die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in regelmäßigen Zeitabständen, um den Erhalt des ordnungsgemäßen Zustands und damit den sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Das Ergebnis der Prüfung muss dabei schriftlich dokumentiert werden. Auch die Mindestanforderungen an die Inhalte einer solchen Dokumentation, also des Prüfprotokolls, sind in dieser Norm festgelegt.
Zudem sind Arbeitgeber für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter, Besucher und der regulären Anlagenbenutzer verantwortlich und gesetzlich verpflichtet, ausschließlich sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. In öffentlichen Einrichtungen z. B. in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeheimen, können hier auch Schüler, Kinder, Patienten etc. unter den (besonders) zu schützenden Nutzerkreis fallen. Nahezu jeder Mitarbeiter kommt bei seiner Arbeit in Kontakt mit der elektrischen Anlage des Arbeitgebers, indem er elektrisch betriebene Arbeitsmittel verwendet, die mit dieser Anlage verbunden sind. Somit fallen auch ortsfeste elektrische Anlagen in den Bereich "Arbeitsmittel" und sind für Arbeitgeber – zusätzlich zur grundsätzlich für alle Anlagenbetreiber in DIN VDE 0105-100 geforderten Prüfung – also auch prüfpflichtig nach ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3/4.
Auch von der Sachversicherung wird im Schadensfall der Nachweis über die fachgerechte Ausführung der Anlage entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und über den ordnungsgemäßen Zustand gefordert. Der erste wichtige Teil ist hier die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen der elektrischen Anlage, um die Sicherheit der Benutzer zu garantieren (Personenschutz). Ein weiterer Teil der vollumfänglichen Prüfung dient dem frühzeitigen Erkennen von Isolationsschäden und weiteren Mängeln, welche eine Brandgefahr erhöhen können (Sachschutz). Selbstverständlich müssen die Prüfergebnisse rechtssicher dokumentiert werden. Neben dieser Verpflichtung gegenüber den verschiedenen Versicherungsträgern dient die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen vor allem der Prävention, da sie hilft, Mängel und Schäden an der Anlage frühzeitig zu erkennen und somit Personen- und Sachschäden durch Elektrounfälle oder Brand zu verhindern. Nicht zuletzt hilft das frühzeitige Erkennen von Mängeln auch, ungeplante Ausfallzeiten zu vermeiden.
Wie oft muss die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen erfolgen?
So wie bei allen zu prüfenden elektrischen Maschinen, Arbeits- und Betriebsmitteln muss auch die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt werden. Gemäß BetrSichV sind die exakten Intervalle in einer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 durch den Anlagenbetreiber festzulegen. In bestimmten Bereichen und für bestimmte Anlagen kann eine Prüffrist durch diverse Verordnungen oder Gesetze vorgegeben sein.
Welche Normen und Vorschriften sind bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen maßgeblich?
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen basiert auf mehreren gesetzlichen und normativen Grundlagen. Zu den wichtigsten zählen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die DGUV Vorschrift 3 / 4, die DIN VDE 0100-600 sowie die DIN VDE 0105-100. Ergänzend sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, insbesondere TRBS 1201 und TRBS 1203, zu berücksichtigen. Diese Regelwerke definieren Prüfumfang, Prüffristen, Qualifikation der Prüfer und Dokumentationsanforderungen.
Was gehört zur rechtssicheren Dokumentation der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen?
Eine rechtssichere Dokumentation der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen umfasst unter anderem Angaben zur geprüften Anlage, zum Prüfumfang, zu den angewendeten Mess- und Prüfverfahren, zu festgestellten Mängeln sowie zur Bewertung der Schutzmaßnahmen. Zusätzlich müssen Datum der Prüfung, Name und Qualifikation der prüfenden Person sowie das Prüfergebnis eindeutig dokumentiert werden. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen.
Welche Konsequenzen drohen bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Prüfung?
Wird die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann dies erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Im Schadensfall drohen Haftungsrisiken für Betreiber und Verantwortliche, Einschränkungen des Versicherungsschutzes sowie mögliche Bußgelder oder behördliche Auflagen. Darüber hinaus erhöht sich das Risiko für Personen- und Sachschäden durch elektrische Defekte oder Brandereignisse.
Können Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen im laufenden Betrieb durchgeführt werden?
Ja, die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen kann in vielen Fällen im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Der konkrete Ablauf wird dabei an die jeweilige Prüfumgebung angepasst, um betriebliche Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Je nach Art der Anlage und Prüfschritte kann es dennoch erforderlich sein, einzelne Anlagenteile temporär außer Betrieb zu nehmen. Ziel ist stets ein sicherer, effizienter und betriebsschonender Prüfablauf.

